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   BFH, 28.10.1993 - IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91   

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BFH, 28.10.1993 - IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91 (https://dejure.org/1993,217)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1993 - IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91 (https://dejure.org/1993,217)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91 (https://dejure.org/1993,217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 313
  • BB 1994, 771
  • DB 1994, 964
  • BStBl II 1994, 463
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (z. B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).

    Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).

    Wenn es der III. Senat des BFH für entscheidend gehalten hat, daß sich der Verkäufer insoweit an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (zuletzt in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146), so kann die Frage, ob dieses Kriterium vorliegt, nur unter Betrachtung aller Verkäufe des Steuerpflichtigen beantwortet werden.

  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Im Streitfall spricht vieles dafür, daß der von den Klägern gemeinsam ausgeübte Gewerbebetrieb im Zeitpunkt des Grunderwerbs begonnen hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Januar 1969 IV R 34/67, BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375; Schmidt, a. a. O.; Mahlow, Der Betrieb - DB - 1991, 1189; Söffing, DB 1992, 1846, 1851).

    Nach der Rechtsprechung des BFH können einzelne Grundstücke eines Grundstückshändlers als Privatvermögen anzusehen sein, wenn nachprüfbare Tatsachen dafür sprechen, daß sie zum Zwecke der Vermögensanlage verwendet werden sollen (Senatsurteil in BFHE 95, 219, BStBl II 1969, 375).

  • BFH, 14.09.1989 - IV R 85/88

    Nichtigkeit eines Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Auch wenn sie sich in einer Innengesellschaft zusammengeschlossen haben sollten, sind gleichwohl die einzelnen Kläger und nicht die Innengesellschaft Schuldner der Gewerbesteuer (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408, BStBl II 1986, 311; vom 14. September 1989 IV R 85/88, BFH/NV 1990, 591; Glanegger/Güroff, Gewerbesteuergesetz, § 5 Rdnr. 8 am Ende, 12; Blümich/Gosch, Gewerbesteuergesetz, § 5 Rdnr. 48).

    Der angefochtene Gewerbesteuermeßbescheid ist dahingehend auszulegen, daß er als Steuerschuldner die einzelnen Kläger bezeichnet und lediglich informatorisch auf das Bestehen der Gemeinschaft hinweist (Senatsurteile in BFH/NV 1990, 591; vom 9. September 1993 IV R 31/92, nicht veröffentlicht - n. v. - Glanegger/Güroff, a. a. O., Rdnr. 12).

  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Bezogen auf eine einzelne Eigentumswohnung läßt sich lediglich darauf abstellen, ob der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, die Wohnung an einen anderen Erwerber zu veräußern, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, und vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278, unter b).

    Auch diese Frage muß aber unter Einbeziehung des gesamten Verhaltens des Steuerpflichtigen beantwortet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 717).

  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Bezogen auf eine einzelne Eigentumswohnung läßt sich lediglich darauf abstellen, ob der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, die Wohnung an einen anderen Erwerber zu veräußern, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, und vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278, unter b).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Geschäftsbeziehungen mit mehreren, womöglich ständig wechselnden Kunden sprechen zwar im allgemeinen für das erforderliche Teilhaben am Marktgeschehen, sind aber kein unerläßliches Erfordernis (BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798).
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051) sind Errichtung und Verkauf von bis zu drei Wohnungen oder Eigenheimen als private Vermögensverwaltung, nicht aber als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen.
  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Werden die Eigentumswohnungen von einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft veräußert, so ist darauf abzustellen, ob die Gesellschaft oder Gemeinschaft diese Voraussetzungen erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, und vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283).
  • BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Was für den Bau von Eigentumswohnungen gilt, gilt auch für die Aufteilung eines zuvor erworbenen Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen - jedenfalls dann, wenn der Aufteilung und Veräußerung umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vorausgegangen sind - (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 13. März 1990 5 K 473/84 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 467).
  • BFH, 09.02.1983 - I R 29/79

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91
    Bei einem gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451, 452; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., § 15 Anm. 29 b, m. w. N.).
  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

  • BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76

    Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

  • BFH, 09.09.1993 - IV R 31/92

    Abgrenzung zwischen schlichter Bruchteilsgemeinschaft und einer Gesellschaft

  • FG Düsseldorf, 13.03.1990 - 5 K 473/84

    Einkommensteuer; Abgrenzung private Vermögensverwaltung/gewerblicher

  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

    Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463 m. w. N.).

    Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es dabei der BFH genügen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen unabgeschlossenen Kreis von Personen -- unter Umständen auch nur einer einzigen Person -- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, und in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).

    Selbst wenn sich die Verkaufsbereitschaft von vornherein auf einen bestimmten Kaufinteressenten beschränkt, z. B. weil das Objekt für diesen beschafft oder hergestellt worden ist (BFH- Urteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463 m. w. N.) oder aus persönlichen Gründen gerade an ihn veräußert werden soll (BFH- Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726), fehlt es nicht an einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

    Da Gegenstand der gewerblichen Betätigung der Klägerin der Ankauf und Verkauf von Wohnungen ist, ist es also für die Einbeziehung einzelner Geschäftsvorfälle wie des Verkaufs der Wirtswohnung nicht erforderlich festzustellen, daß der einzelne Vermögensgegenstand einer Mehrzahl von Personen angeboten worden ist (vgl. BFH- Urteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).

  • BFH, 28.01.2003 - VIII B 227/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen

    Die Kläger haben auch eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zwischen dem vorgenannten BFH-Urteil und den BFH-Urteilen vom 22. Mai 1987 III R 212/83 (BFH/NV 1987, 717) und vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91 (BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463) einerseits und dem angefochtenen FG-Urteil andererseits nicht schlüssig dargelegt.
  • FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

    Bei einem solchen Umfang von Handelsgeschäften und -partnern (Kunden) sei das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - selbst ohne Rückgriff auf die Rechtsprechung zur sog. "Drei-Objekt-Grenze" - erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, IV R 66/91, IV R 67/91, BFHE 173, 313 , BStBl II 1994, 463 ).
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